Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.10.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2019 - C-93/18 Bajratari gg. Vereinigtes Königreich   

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EuGH, 02.10.2019 - C-93/18 Bajratari gg. Vereinigtes Königreich (https://dejure.org/2019,32100)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2019 - C-93/18 Bajratari gg. Vereinigtes Königreich (https://dejure.org/2019,32100)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - C-93/18 Bajratari gg. Vereinigtes Königreich (https://dejure.org/2019,32100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bajratari

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in aufsteigender Linie von minderjährigen Unionsbürgern ist - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Voraussetzung ausreichender Existenzmittel - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Unionsbürgerschaft â€" Richtlinie 2004/38/EG â€" Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in aufsteigender Linie von minderjährigen Unionsbürgern ist â€" Art. 7 Abs. 1 Buchst. b â€" Voraussetzung ausreichender ...

  • doev.de PDF

    Bajratari - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in aufsteigender Linie von minderjährigen Unionsbürgern ist; ausreichende Existenzmittel

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/28 Art. 7 Abs. 1 Bstb. b
    Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, freizügigkeitsberechtigt, Aufenthaltskarte, Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Beschäftigungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Einkünfte, Einkommen, ausreichende Existenzmittel, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Verwandter in aufsteigender Linie von minderjährigen Unionsbürgern ist - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Voraussetzung ausreichender Existenzmittel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 142
  • NVwZ 2020, 140
  • FamRZ 2020, 136
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Somit schließt die Tatsache, dass die Existenzmittel, auf die sich ein minderjähriger Unionsbürger für die Zwecke von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 berufen möchte, aus Mitteln stammen, die von seinem einem Drittstaat angehörenden Elternteil aus der Beschäftigung bezogen werden, der dieser im Aufnahmemitgliedstaat nachgeht, es nicht aus, dass die in dieser Bestimmung genannte Voraussetzung ausreichender Existenzmittel als erfüllt angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 76).

    Die Beachtung dieses Grundsatzes bedeutet, dass die nationalen Maßnahmen, die bei der Anwendung der in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Voraussetzungen und Beschränkungen getroffen werden, zur Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich dem Schutz der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung), geeignet und erforderlich sein müssen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Instrumente des Unionsrechts vor der Richtlinie 2004/38 Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere wird nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich gemäß Art. 7 dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufzuhalten, nur aufrechterhalten, wenn diese Unionsbürger und ihre Familienangehörigen die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllen (Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 57).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "öffentliche Ordnung" als Rechtfertigung für eine Abweichung vom Aufenthaltsrecht der Unionsbürger oder ihrer Familienangehörigen eng auszulegen ist, so dass seine Tragweite nicht ohne Kontrolle durch die Organe der Union einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden darf (Urteil vom 13. September 2016, CS, C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "öffentliche Ordnung" jedenfalls voraussetzt, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 13. September 2016, CS, C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 38).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf Unionsbürger, die - wie die ersten beiden Kinder von Frau Bajratari - im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurden und nie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, entschieden hat, dass sich diese Unionsbürger auf Art. 21 Abs. 1 AEUV und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften berufen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere in Bezug auf die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 genannte Voraussetzung ausreichender Existenzmittel hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass dem Unionsbürger zwar ausreichende Existenzmittel zur Verfügung stehen müssen, das Unionsrecht in Bezug auf die Herkunft der Mittel jedoch keine Anforderungen enthält, so dass sie auch von einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil der betreffenden minderjährigen Unionsbürger ist, stammen können (Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass das nach Art. 21 AEUV verliehene Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten, jedem Unionsbürger "vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" gewährt wird (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 75).

    Bei diesen Beschränkungen und Bedingungen handelt es sich insbesondere um die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 genannten; zu ihnen gehören nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b u. a. ausreichende Existenzmittel, um während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen, und ein umfassender Krankenversicherungsschutz (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 76).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Überdies liefe eine Auslegung der Voraussetzung ausreichender Existenzmittel, wie sie in Rn. 42 des vorliegenden Urteils erwähnt wird, dem von der Richtlinie 2004/38 verfolgten Ziel zuwider, nämlich, wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, die Ausübung des elementaren und individuellen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwächst, zu erleichtern und dieses Recht zu verstärken (Urteil vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof bereits entschieden habe, dass das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 aufgestellte Erfordernis, dem zufolge ein Unionsbürger über ausreichende Mittel verfügen müsse, erfüllt sei, wenn dem Unionsbürger diese Mittel zur Verfügung stünden, und dass keine Anforderung im Hinblick auf die Herkunft dieser Mittel bestehe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 30, sowie vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 27).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, sind außerdem, wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof bereits entschieden habe, dass das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 aufgestellte Erfordernis, dem zufolge ein Unionsbürger über ausreichende Mittel verfügen müsse, erfüllt sei, wenn dem Unionsbürger diese Mittel zur Verfügung stünden, und dass keine Anforderung im Hinblick auf die Herkunft dieser Mittel bestehe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 30, sowie vom 10. Oktober 2013, Alokpa und Moudoulou, C-86/12, EU:C:2013:645, Rn. 27).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-408/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Die Beachtung dieses Grundsatzes bedeutet, dass die nationalen Maßnahmen, die bei der Anwendung der in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Voraussetzungen und Beschränkungen getroffen werden, zur Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich dem Schutz der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, Singh u. a., C-218/14, EU:C:2015:476, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung), geeignet und erforderlich sein müssen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Instrumente des Unionsrechts vor der Richtlinie 2004/38 Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2019 - C-348/18

    Azienda Agricola Barausse Antonio e Gabriele

    Auszug aus EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2019, Azienda Agricola Barausse Antonio e Gabriele, C-348/18, EU:C:2019:545, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Dabei kommt es nicht auf die Herkunft der Existenzmittel an (EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - C-200/02, Zhu und Chen - Rn. 30, sowie vom 10. Oktober 2013 - C-86/12, Alokpa - Rn. 27); die Mittel können auch aus einer illegalen Beschäftigung stammen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809] - Rn. 48).
  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • EuGH, 14.12.2021 - C-490/20

    Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat

    Auf diese Bestimmung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften können sich auch die Unionsbürger berufen, die im Aufnahmemitgliedstaat ihrer Eltern geboren wurden und nie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben (Urteil vom 2. Oktober 2019, Bajratari, C-93/18, EU:C:2019:809, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17 sowie Beschlüsse vom 17.05.2006 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11 und vom 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 02.10.2019 - C-93/18 - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger,

    Nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 bleibt das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich gemäß Art. 7 dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufzuhalten, bestehen, solange die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllen (Urteil vom 2. Oktober 2019, Bajratari, C-93/18, EU:C:2019:809, Rn. 40).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-398/19

    Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen

    Folglich hat eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, als Unionsbürger das Recht, sich auf Art. 21 Abs. 1 AEUV zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 26, und vom 2. Oktober 2019, Bajratari, C-93/18, EU:C:2019:809, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), und fällt in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne von Art. 18 AEUV, der den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-930/19

    Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer

    Was die Ziele der Richtlinien 2004/38 und 2003/86 betrifft, lässt sich den Erwägungsgründen 3 und 4 der Richtlinie 2004/38 entnehmen, dass diese die Ausübung des elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwächst, erleichtern und dieses Grundrecht stärken soll (Urteil vom 2. Oktober 2019, Bajratari, C-93/18, EU:C:2019:809, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 21.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VG Ansbach, 23.02.2024 - AN 17 S 23.50064

    Erfolgloser Eilantrag, Abschiebungsandrohung nach Griechenland, Fall des § 29

  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 16.22

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 92.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung eines Verstoßes gegen

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 8.22

    Drohen eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • VG Ansbach, 25.03.2024 - AN 17 S 24.50193

    Abschiebungsdrohung nach Portugal für in Portugal anerkannte Schutzberechtigte

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 87.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 89.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 99.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 91.21

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 84.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 3.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 10.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 5.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 09.03.2022 - 1 B 24.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 19.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 86.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 21.01.2022 - 1 B 90.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 08.02.2022 - 1 B 15.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 2.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 6.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 88.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 5 A 153/17

    Syrien: Dublin Bulgarien: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 1.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 17 K 19.50870

    Junger, lediger und gesunder Mann, Gleichbehandlung von aus dem Ausland

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-689/21

    Udlændinge- og Integrationsministeriet (Perte de la nationalité danoise) -

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 10 ZB 19.155

    Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger wegen unzureichender

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue

  • VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30357

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Familienvater mit

  • VG Halle, 06.12.2023 - 3 A 85/23

    Mali: Innerstaatliche Fluchtalternative in Bamako und Umgebung; Gesichertes

  • VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23
  • VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 3 K 23.30044

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen

  • VG Ansbach, 10.01.2023 - AN 3 K 22.30896

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für jungen alleinstehenden Mann aus dem Volk

  • VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30355

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen

  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 5 A 1178/19

    Syrien: Dublin Bulgarien: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer

  • VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666

    Äthiopien: Keine Berufungszulassung; Keine grundsätzliche Bedeutung; Sicherung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37719
BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 (https://dejure.org/2019,37719)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 (https://dejure.org/2019,37719)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 (https://dejure.org/2019,37719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 296a S 1 ZPO, § 495a S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) unter Verletzung der Amtsaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangszeitpunktes verletzt Anspruch der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches ...

  • JurPC

    Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) unter Verletzung der Amtsaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangszeitpunktes verletzt Anspruch der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes in einem zivilgerichtlichen Verfahren; Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung im vereinfachten Verfahren; Verletzung der Amtsaufklärungspflicht hinsichtlich des ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) unter Verletzung der Amtsaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangszeitpunktes verletzt Anspruch der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Nichtberücksichtigung einer rechtzeitig per Telefax bei Gericht eingegangenen Klageerwiderung stellt Verstoß gegen rechtliches Gehör dar

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Nichtberücksichtigung einer rechtzeitig per Telefax bei Gericht eingegangenen Klageerwiderung stellt Verstoß gegen rechtliches Gehör dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 142
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Den rechtzeitigen Zugang ihres Schriftsatzes bei Gericht muss grundsätzlich die Partei eines Rechtsstreits beweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 10).

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Sendebericht den Zugang des Telefaxschreibens nicht beweist, sondern lediglich ein Indiz für dessen Zugang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 12; Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13 -, juris, Rn. 27).

    Das Gericht bleibt aber verpflichtet, die einer Kenntnis der Partei typischerweise nicht zugänglichen gerichtsinternen Vorgänge des Faxempfangs durch die im Einzelfall nötigen Maßnahmen von Amts wegen aufzuklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07 -, NJW 2008, S. 3501 Rn. 11; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 13 f.).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Präklusionsvorschriften wie § 296a Satz 1 ZPO haben strengen Ausnahmecharakter, weil sie einschneidende Folgen für die nicht rechtzeitig vortragende Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 62, 249 ; 75, 302 ).

    Ihre Anwendung ist deshalb einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, dass ein Gericht Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lässt (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, dass ein Gericht Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lässt (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Präklusionsvorschriften wie § 296a Satz 1 ZPO haben strengen Ausnahmecharakter, weil sie einschneidende Folgen für die nicht rechtzeitig vortragende Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 62, 249 ; 75, 302 ).

    Es ist einer Partei nur zumutbar, dass ihr Vorbringen nicht berücksichtigt wird, wenn feststeht, dass sie gegen ihre Pflicht zur Prozessförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 62, 249 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Dadurch erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Sendebericht den Zugang des Telefaxschreibens nicht beweist, sondern lediglich ein Indiz für dessen Zugang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 12; Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Amtsgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    bb) § 296a Satz 1 ZPO selbst begegnet im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 69, 126 ; 69, 248 ).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Amtsgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das zuständige Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, entsprechende Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, juris, Rn. 8).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Der "OK-Vermerk" beinhaltet keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Fax-Gerät der Beklagten, sondern ist allenfalls ein Indiz für dessen Zugang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, NJW 2020, 142; BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - XI ZB 9/19 -, juris).

    Allerdings ist der Empfänger der Sendung gehalten, sofern er behauptet, diese nicht erhalten zu haben, das Fax-Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass er entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ein Schreiben mit anderem Inhalt vom Sender des Fax-Schreibens erhalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, NJW 2020, 142; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 2 U 1249/11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 - juris Rn. 8 und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - A 11 S 2648/20

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines über ein

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf

  • LG Bochum, 29.12.2021 - 10 S 23/21
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